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AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen.

1.2. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung seitens des Käufers als vereinbart.

1.3 Abweichungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Auftragsbestätigungen

2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist.

2.2 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie durch die Auftragsbestätigung bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2.3 Unsere Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich.

3. Preise

3.1 Die Preise verstehen sich netto ab Werk bzw. Lager ausschließlich Verpackung zuzüglich geltender Umsatzsteuer.

3.2 Wir behalten uns vor, für Kleinaufträge unter 100 Euro einen angemessenen Preiszuschlag zu berechnen. In der Regel beträgt dieser 10 Euro bei einem Nettoauftragswert unter 100 Euro. Für Online-Bestellungen über unsere Homepage gilt ein Mindestbestellwert von 50,- Euro!

4. Lieferung

4.1 Verpackung und Versand sind unserer Wahl überlassen. Sie werden zum Selbstkostenpreis von uns verauslagt und weiterberechnet.

4.2 Der Versand erfolgt unversichert für Rechnung und auf Gefahr des Käufers unabhängig von der Frachtzahlung.

4.3 Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtungen in Teillieferungen zu erfüllen und auch dann verauslagte Versand-kosten für jede Teillieferung zu berechnen.

4.4 Im Rahmen der Zumutbarkeit für den Besteller behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten Menge vor.

5. Lieferstörungen

5.1 Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle, wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Personen und Sachen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe bei uns, unseren Lieferanten oder fremden Branchen, Feuer, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen sowie Rohmaterialmangel und Energiemangel berechtigen uns, mit entsprechender Verzögerung, einschließlich angemessener Anlaufzeit, zu liefern, auch wenn wir uns bereits im Rückstand befinden.

5.2 Dasselbe gilt, sofern die vorstehend aufgeführten Leistungshindernisse vor Vertragsabschluß vorhanden, uns aber nicht bekannt waren.

6. Lieferverzug und Lieferausfälle

6.1 Unsere schriftlich bestätigten Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir die veräußerte Ware als ganze oder Bestanteile der veräußerten Ware von einem Unterlieferanten beziehen.

6.2 Kommen wir mit der Lieferung in Rückstand, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.

6.3 Im Falle von Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen sind Schadensansprüche nach Maßgabe von Ziff. 8 ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

7.1 Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Dieselbe Frist gilt für Mängel, die später offensichtlich werden.

7.2 Weitergehende Verpflichtungen des Käufers aus den §§377 und 378 HGB bleiben unberührt.

7.3 Wird erkennbar mangelhafte Ware verarbeitet oder eingebaut, bevor uns Gelegenheit gegeben worden ist, die Mängel zu prüfen, sind wir für alle sich hieraus ergebenden Folgen nicht verantwortlich. Es obliegt dem Käufer, nachzuweisen, daß der Mangel vor der Verarbeitung oder dem Einbau nicht erkennbar war.

7.4 Bei begründeten Mängelrügen wird nach unserer Wahl kostenlos Ersatz geliefert oder es erfolgt Rücknahme zum berechtigten Preis. Sofern die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft ist, kann der Käufer lediglich die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere Kosten für die vergebliche Verarbeitung oder den Einbau, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Schadensansprüche nach Maßgabe von Ziff. 8 ausgeschlossen.

7.5 Auch bei versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist mit der Übergabe der Ware.

7.6 Der Käufer muß die bestellte Ware im tatsächlichen Gebrauch erproben und prüfen, ob siefür seine Zwecke geeignet ist. Eine andersartige Verwendung der Ware als die, für deren Gebrauch sie bestimmt ist, hat der Käufer selbst zu verantworten.

8. Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich welcher Art, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2 Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als der Käufer durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden wollte.

9. Zahlung

9.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen rein netto ohne jeden Abzug.

9.2 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen.

9.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Soll-Zinsen, mindestens 4 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.

9.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fälligzustellen.

9.5 Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung oder der Abnahme einer Lieferung um mehr als 2 Wochen in Verzug, so können wir von weiteren, noch nicht ausgeführten Verträgen mit demselben Käufer zurücktreten.

9.6 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer, das auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht, sind ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch eines etwaigen Saldos aus laufender Rechnung, unser Eigentum.

10.2 Der Käufer ist mit der Voraussetzung eines jederzeit zulässigen Widerrufs sowie des Vollzugs der nachfolgend vereinbarten Voraussetzung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht jedoch zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Die Forderungen des Abnehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sei diese rechtmäßig oder rechtswidrig tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

10.3 Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Berechtigung erlischt, sofern der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. In diesem Falle hat uns der Käufer auf unser Verlangen sofort alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

10.4 Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns sofort von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte zu informieren.

10.5 Befindet sich der Käufer in Verzug, so können wir die Vorbehaltsware jederzeit herausverlangen sowie die Waren und Forderungen zur Befriedigung unserer Ansprüche verwerten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind und keine Frist nach § 326 BGB gesetzt haben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme oder die Pfändung oder die Verwertung der Gegenstände, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10.6 Der Käufer hat die Waren auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Wenn der Wert der vorstehenden Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderung um 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Anforderung des Käufers voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freizugeben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechts-streitigkeiten mit einem Käufer, der Vollkaufmann ist, ist der Sitz unserer Firma.

11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. Juli 1973 wird ausgeschlossen.

Stand: 01.12.2006